Müll geklaut und anschließend fristlos gekündigt?

Aber den wollte doch keiner mehr!

Das möchte man beim ersten Lesen gar nicht glauben, aber es ist tatsächlich wahr. Gerichte urteilen immer wieder, dass das Mitnehmen von Müll, zur fristlosen Kündigung führen kann. Schauen wir uns das Thema also genauer an – und betrachten dabei vor allem einmal die juristische Sicht auf die Dinge. Ob die Sache dann anders aussieht?

 

Sachverhalt Müll klauen

Im konkreten Fall ging es Einzelteile aus IT-Geräten, die unbrauchbar geworden waren. Der Arbeitgeber wollte diese kostenfrei von einem Spezial- Unternehmen entsorgen lassen. Es handelte sich somit also eindeutig um „Müll“. Das war zwischen den Parteien auch nie streitig. Ein Arbeitnehmer hat nun aus diesem „Müll“ einige Teile ausgebaut und für ca. 40€ an einen Abnehmer verkauft. Er hat also etwas aus dem Müll des Arbeitgebers genommen und an einen Dritten verkauft. Das Gerät als solches war nicht mehr zu gebrauchen aber einzelne Teile ließen sich noch veräußern.

Der Mitarbeiter wurde daraufhin fristlos gekündigt. Und tatsächlich scheinen derartig gelagerte Fälle in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert zu werden. Schauen wir uns also die juristische Lösung an, denn die dürfte einige überraschen.

 

Entscheidung

Denn das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg, dem eben jener Fall vorlag, entschied wie folgt (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.04.2021): das Entwenden von Eigentum stellt einen schweren Vertrauensbruch dar. Das kann in der Folge auch die fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Und genau das, mag den Nicht-Juristen überraschen. Wieso sollte denn das Entfernen von wertlosem Müll denn zu einem schweren Vertrauensverlust führen? Und der vorher dem Vorfall zwei Jahre beschäftigte Mitarbeiter erhielt vorher nicht mal eine Abmahnung? Das kann doch nicht gerecht sein!

Allerdings ist mit 40 € Materialwert, die Schwelle der Geringwertigkeit überschritten. Und ob Müll oder nicht, spielt juristisch gesehen, bei der Frage nach dem Eigentum keine Rolle. Der Arbeitnehmer maßte sich an, sich für den Verkauf als Eigentümer der Teile auszugeben, was er jedoch nie gewesen ist.

 

Fazit

Was also im ersten Moment ungerecht erscheint – ist tatsächlich juristisch einwandfrei zu rechtfertigen. Die Entscheidung Eigentum wegzuschmeißen, liegt beim Eigentümer und ist nicht gleichbedeutend damit nicht entscheiden zu wollen was damit passiert. Wenn Sie Interesse am Eigentum des Arbeitgeber haben, nicht einfach aus der Mülltonne nehmen, sprechen Sie ihn lieber direkt darauf an. Vielleicht kommen Sie zu einer Einigung.

Wenn Sie tiefergehende Informationen zur fristlosen Kündigung benötigen, schauen Sie einmal in der entsprechenden Kategorie auf unserem Blog vorbei. Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung oder die Online- Terminvergabe auf unserer Website.

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Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
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