Arbeitsunfall
für Arbeitnehmer
Bewegt sich ein Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände oder erledigt dienstliche Aufträge und verletzt sich, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Im Jahr 2021 gab es 806.217 solcher Unfälle in Deutschland.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Aber wann genau handelt es sich um einen Arbeitsunfall? Nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz zählen in diese Statistik, sondern auch „Wegeunfälle“, also Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit zählen hier mit rein. Wichtig ist, dass der Weg nicht zu privaten, sondern beruflichen Zwecken gemacht wird.
Auch Unfälle während geleisteter Überstunden zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Viele andere Fälle gelten auch als Arbeitsunfälle, etwa: Unfälle bei der Ausübung eines Ehrenamtes, Unfälle bei der Pflege naher Angehöriger, Unfälle während des Schuldbesuchs oder Kitabesuchs, Unfälle während einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall.
Auch wenn nur ein Hilfsmittel wie beispielsweise eine Brille oder ein Hörgerät beschädigt wird, spricht man von einem Arbeitsunfall. Dieser Schaden wird durch die Unfallversicherungsträger ersetzt.
Welche Leistungen erhalte ich?
Zunächst erhalten sei für sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – wie sonst auch.
Wenn Versicherte einen Arbeitsunfall erleiden, haben Sie einen Anspruch auf umfassende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, z.B. ärztliche Behandlung, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Umschulung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Unfallrente oder Hinterbliebenenrenten im Todesfall.
Das Verletztengeld beläuft sich in der Regel auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent ihres Bruttomonatsverdienstes.
Es werden allerdings keine Sachschäden ersetzt. Es sei denn, sie sind durch das Leisten Erster Hilfe verursacht worden. Oder es handelt sich um beschädigte Hilfsmittel wie eine Brille.
Ablauf nach dem Arbeitsunfall
Zuerst sollten Sie sich an einen Durchgangsarzt wenden. Er entscheidet, welche weitere Heilbehandlung notwendig ist. Über den nächstgelegenen Durchgangsarzt können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger informieren. Sind Sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind Unternehmer verpflichtet dies der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.
Der zuständige Unfallversicherungsträger prüft anschließend, ob alle Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls vorliegen. Hierzu können sowohl die Unfallverletzten wie auch z.B. die Unternehmer oder Zeugen des Unfallgeschehens befragt werden.
Grundsätzlich können Sie als Versicherter vom Unfallversicherungsträger eine Kopie des Gutachtens erhalten.
Der Unfallversicherungsträger entscheidet darüber, ob das Unfallgeschehen als Arbeitsunfall anerkannt oder abgelehnt wird. Die Anerkennung oder Ablehnung des Arbeitsunfalls wird den Versicherten durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Arbeitsunfall und Schmerzensgeld – wie hängt das zusammen?
In der Regel erhalten Sie nach einem Arbeitsunfall kein Schmerzensgeld, denn dafür müssten sie ihrem Arbeitgeber Vorsatz nachweisen können. Schmerzensgeld soll dem Opfer Genugtuung verschaffen, bei einem Arbeitsunfall lässt sich aber häufig kein Schuldiger benennen.
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