FAQ LAW UNIQ

Häufige Fragen

Kanzlei Law Uniq

Nein, wir sind bundesweit für Sie tätig und immer schnell erreichbar. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, wir sind aber digital gut aufgestellt und führen viele Beratungen per Video durch. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Da Gerichtsverfahren zum Teil auch online möglich sind, ist eine Beratung durch unsere Kanzlei bundesweit gewährleistet – ohne Mehrkosten für Sie.

In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Anwaltswahl, d. h. Sie können das Mandat jederzeit kündigen und einen anderen Anwalt beauftragen. Beachten Sie aber, dass Ihnen dadurch Mehrkosten durch Doppelarbeit entstehen können. Lassen Sie sich vor einem Anwaltswechsel beraten oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Einen Anwalt kann man Ihnen nicht vorschreiben. Rechtsschutzversicherungen versuchen es leider immer wieder – aber nein, grundsätzlich entscheiden Sie, wer Sie beraten soll. In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Anwaltswahl, Sie allein entscheiden, welchen Anwalt Sie mit Ihrer Angelegenheit beauftragen wollen.

Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Arbeits- und Beamtenrechts. Wenn wir über eine Erstberatung hinaus für Sie für Sie tätig werden, entstehen Ihnen weitere Kosten. Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang unserer Tätigkeit ab. Jeder Fall ist individuell und daher im Detail zu betrachten. Aber keine Sorge, Sie erhalten von uns jederzeit volle Kostentransparenz, damit Sie nicht mit überraschenden Kosten konfrontiert werden. Sollten Sie auf unseren Seiten keine Informationen finden, sprechen Sie uns bitte an. Wir erstellen Ihnen gerne eine vorläufige Kostenübersicht.

Nutzen Sie bitte auch unsere eigene Seite zum Thema Kostentransparenz. Hier haben wir alles zum Thema Kosten aufgeschrieben.

Für eine kostenlose Kurzeinschätzung können Sie uns ganz einfach über dieses Formular kontaktieren.  Wir sagen Ihnen, wie wir Ihre Chancen und Risiken einschätzen und in welchem Verhältnis Kosten und Nutzen stehen. Erst nach der kostenlosen Kurzeinschätzung entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten. Kann Ihre Frage nicht unmittelbar beantwortet werden, teilen wir Ihnen mit, unter welchen Konditionen wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten!

In einem Rechtsstaat wie Deutschland hat jeder das Recht auf anwaltliche Vertretung. Unrecht muss nicht hingenommen werden. Wer seine Anwalts- und Beratungskosten nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Achtung: Oft zahlt diese aber erst, wenn alle anderen Beratungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns nach – unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung nur, wenn diese inhaltlich durch die versicherten Leistungen gedeckt ist. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall die Beratungskosten übernimmt, hängt immer von Ihrer Versicherung ab. Lassen Sie sich vorab eine Deckungszusage geben oder lesen Sie im Vertragstext nach, welche Leistungen versichert sind.

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Erstberatung, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt oder angenommen werden kann (was sich oft erst nach der Beratung herausstellt), und der Verstoß in den versicherten Zeitraum fällt. Mehr zum Thema Kosten finden Sie hier.

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Kurzeinschätzung.