Konkurrenten-streitverfahren
für Beamte & öffentlicher Dienst
Der Aufstieg innerhalb einer Behörde ist für viele Beamtinnen und Beamte wichtig. Dabei muss klar sein, dass es sich bei der Auswahlentscheidung um einen Verwaltungsakt handelt, der gerichtlich überprüft werden kann. Im Zweifel kommt es zum Konkurrentenstreitverfahren.
Konkurrentenstreitverfahren im Beamtenrecht
Das Konkurrentenstreitverfahren ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren, mit dem sich ein Beamter gegen die Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber wehren kann. Ziel ist die Besetzung der Stelle mit dem unterlegenen Bewerber.
Im Beamtenrecht erfolgt die Stellenvergabe grundsätzlich nach dem Prinzip der Bestenauslese. Dabei sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der in Betracht kommenden Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen. Das Konkurrentenstreitverfahren ist vor allem für Beamte gedacht, die sich bei der Stellenbesetzung oder Beförderung übergangen fühlen.
Ein Beamter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, aber er hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung für eine Beförderungsstelle ermessensfehlerfrei berücksichtigt (Bewerberverfahrensanspruch).
In Auswahlprozessen können viele Fehler gemacht werden, so dass es für unterlegene Kandidatinnen und Kandidaten immer wichtig ist, sich gegen eine Auswahlentscheidung zu wehren. Hier kommt es schon auf die Korrektheit einer dienstlichen Beurteilung an, die Grundlage für Auswahlentscheidungen sein kann.
Sie stehen in einer Auswahlsituation?
Holen Sie sich frühzeitig Hilfe, denn es kommt auf Schnelligkeit an. Ein längeres Zuwarten kann dazu führen, dass nach erfolgter Beförderung kein Rechtsschutz mehr besteht.
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