Die Arbeitsverhältnisse von Führungskräften unterscheiden sich vielfach von einfachen Arbeitsverhältnissen. Sowohl die Begründung als auch die Beendigung von Verträgen mit Führungskräften bedürfen umfassender rechtlicher Unterstützung, um berechtigte Ansprüche nicht zu verlieren. Buchen Sie umgehend einen Termin mit unseren Experten, die Sie in dieser Phase gerne begleiten.

Wir beraten Sie in folgenden Fragen:

  • Anstellungsverträge von Führungskräften
  • Streitigkeiten mit Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses
  • Vereinbarung und Auseinandersetzung um Bonus, Provision, Tantieme und andere leistungsbezogene Vergütung.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Führungskräften
    • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
    • Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit
    • Freistellung
    • Abfindungen
    • Outplacement

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