Abfindung

für Arbeitnehmer

Unter einer Abfindung versteht man eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt. Eine Abfindung folgt klaren Regeln und ist immer individuell auszuhandeln. Auf welche formalen und inhaltlichen Kriterien es ankommt – erfahren Sie hier.

Was ist eine Abfindung?

Es handelt sich um eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie wird gezahlt, um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu erleichtern. Als eine Art Entschädigung dafür, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz und somit auch sein Gehalt verliert. Der Arbeitgeber kann so häufig die Unsicherheit eines Kündigungsschutzprozess vermeiden.

Abfindungen erhalten neben Arbeitnehmern auch alle, die nicht Arbeitnehmer, aber dafür sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Es handelt es sich um eine freiwillige Zahlung, d.h. Sie haben keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung ist nur verpflichtet, wenn sie in einem Arbeitsvertrag oder einem einschlägigen Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist, in einem Sozialplan oder direkt im Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber angeboten wird.

Oder die Parteien haben eine vertragliche Vereinbarung, auf die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber freiwillig bei der Beendigung geeinigt haben (z.B. Aufhebungsvertrag).

Ein Anspruch kann aber auch dadurch entstehen, dass ausscheidende Mitarbeiter immer eine Abfindung bekommen und man sich dadurch auf entstandenes Gewohnheitsrecht berufen kann.

Abfindungen sind daher im Regelfall Verhandlungssache und die Höhe geht auf Ihr Verhandlungsgeschick zurück.

Beispiel: Aufhebungsvertrag

In der Praxis kommen Abfindungen besonders häufig im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen vor. Bei dieser Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen sich die Parteien über die Beendigung. Aber Vorsicht die Bundesagentur für Arbeit verhängt wegen der einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit Abfindung oftmals eine Sperrfrist. Lassen Sie sich bei den Verhandlungen und Abschluss eines Aufhebungsvertrages immer vertreten.

Beispiel: Kündigung

Bei verhaltensbedingten Kündigungen gibt es keine Abfindung. Bei betriebsbedingten hingegen kommen Abfindungen häufig vor. Voraussetzungen dafür sind: die Wirksamkeit des Kündigungsschutzgesetzes, betriebliche Erfordernisse der Kündigung und keine Kündigungschutzklage durch den Arbeitnehmer.

Höhe der Abfindung

Es gibt ein paar Vorgaben bei betriebsbedingter Kündigung, was die Höhe der Abfindung angeht. Pro Beschäftigungsjahr kann der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe eines halbes Brutto-Monatsgehalts fordern. Ausgangslage ist das Gehalt, das der Beschäftigte in dem Monat bezieht, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Wie hoch eine Abfindung ist, dafür gibt es keine allgemeingültige Formel. Vielmehr wird eine Abfindung individuell berechnet. Dabei gilt es, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, nämlich: Beschäftigungsdauer, Branche, Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers bzw. seines Anwalts, Position des Arbeitnehmers im Unternehmen, mögliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers, Chancen des Arbeitnehmers, wieder einen Job zu finden oder Rahmenbedingungen des neuen Arbeitsplatzes.

Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Abfindungen sind grundsätzlich beitragsfrei, wenn Sie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten. Trotz Abfindung haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, in vollem Umfang. Ihre Entschädigung wird also nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Es sei denn Sie scheiden ach beiderseitigem Einvernehmen vor Ende der Kündigungsfrist aus. Dann haben Sie erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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