Aufhebungsvertrag

für Arbeitnehmer

Der Alptraum eines jeden Arbeitnehmers ist es, in ein Besprechungszimmer gerufen zu werden, aus heiterem Himmel eine Kritik an seiner Arbeitsleistung zu erhalten und einen Aufhebungsvertrag vorgelegt zu bekommen. Dieser Alptraum wird regelmäßig auf die eine oder andere Weise wahr. Als Arbeitnehmer steht man plötzlich vor der Frage: Was soll ich tun?

Aufhebungsvertrag: Ruhe bewahren, abwarten und Zeit gewinnen!

Ein Aufhebungsvertrag kann äußerst komplex sein, deshalb sollten sich betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig informieren und beraten lassen. Je früher, desto besser, um auch taktisch handeln zu können.

Liegt Ihnen ein Aufhebungsvertrag vor, lassen Sie ihn unbedingt prüfen! Unterschreiben Sie niemals blind einen Aufhebungsvertrag, sondern nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wenn der Arbeitgeber wie in einem Teleshopping-Kanal Druck auf Sie ausübt, z. B. mit der Begründung, dass das Angebot nur jetzt gemacht wird: Bleiben Sie trotzdem hart und unterschreiben Sie nicht. Im Zweifelsfall ist es ein schlechtes Angebot. Unser Verhandlungsteam unterstützt Sie gerne bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages, aber auch bei der Strategie, wie man in einer solchen Situation sinnvoll vorgeht.

Eines ist ganz wichtig: Es gibt in der Regel kein Widerrufsrecht. Das heißt, ein Aufhebungsvertrag ist wirksam, wenn er unterschrieben ist. Eine Anfechtung kann in sehr seltenen Fällen möglich sein. Dennoch sollten Sie darauf achten, den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung prüfen zu lassen.

Nutzen Sie hier den schnellen Zugang zu unseren Experten per Online-Beratung. Wir beraten Sie bundesweit und helfen Ihnen in dieser schwierigen und herausfordernden Phase! Kann ein Arbeitnehmer auch einen Aufhebungsvertrag einklagen? Ja – dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne im Detail.

Beachten Sie auch unsere Fachbeiträge zu speziellen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag in unserem Arbeitsrecht Blog: