Der Alptraum eines/einer jeden Beschäftigten ist die Vorstellung, dass man in einen Konferenzraum gerufen, die Arbeitsleistung aus heiterem Himmel kritisiert und ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Dieser Alptraum wird regelmäßig wahr – in der einen oder anderen Weise. Als Beschäftige:r sieht man sich plötzlich vor die Frage gestellt: was muss ich tun.

Wir raten immer: ruhig bleiben, abwarten und Zeit gewinnen!

Aufhebungsverträge können für betoffene Beschäftigte tückisch sein – deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren und beraten lassen. Je früher Sie sich mit der Thematik auseinandersetzen, desto früher können Sie auch taktisch agieren.
Liegt Ihnen ein Aufhebungsvertrag vor, sollten Sie ihn unbedingt prüfen lassen! Bitte unterschreiben Sie niemals blind einen Aufhebungsvertrag, sondern nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sollte der Arbeitgeber wie in einem TV-Shopping-Kanal Druck aufbauen, z.B. erklären, dass das Angebot nur jetzt vorliegt: bleiben Sie dennoch hart und unterschreiben nicht. Im Zweifel ist es ein schlechtes Angebot. Unser Verhandlungsteam unterstützt Sie gerne bei den Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag, aber auch in der Strategie, wie man sinnvoll in einer solchen Situation vorgeht.

Eins ist ganz wichtig: ein Widerrufsrecht gibt es in der Regel nicht. Das heißt, dass ein Aufhebungsvertrag wirkt, wenn er unterschrieben ist. Eine Anfechtung kann in sehr seltenen Fällen möglich sein. Dennoch sollten Sie darauf achten, vor Unterzeichnung den Aufhebungsvertrag prüfen zu lassen. Nutzen Sie hier den schnellen Zugang zu unseren Experten per Online-Beratung und Online-Terminvergabe

Kann ein Arbeitnehmer auch auf einen Aufhebungsvertrag klagen? Ja – das ist unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Machen Sie bitte direkt einen Termin mit uns aus – wir helfen Ihnen in dieser schwierigen, anspruchsvollen Phase!

Beachten Sie bitte auch unsere Fachbeiträge zu speziellen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag in unserem Blog:

Gebot des fairen Verhandelns

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu arbeitsrecht.frankfurt. Mehr Infos anzeigen.

LAW UNIQ Arbeitsrecht
hat 4,97 von 5 Sternen
186 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Unsere Berater sind für Sie da:

Jetzt Termin vereinbaren!

zur Buchung
Jetzt online Termin buchen.