Für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte
Im Beamtenrecht, Dienstunfallrecht und Disziplinarrecht sind wir der Partner an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Die besonderen Regelungen des öffentlichen Dienstrechts, insbesondere des Beamtenrechts, bedürfen einer Begleitung durch Experten. Beamte sind keine Arbeitnehmer und unterliegen daher nicht den Regelungen des Arbeitsrechts.
Sie werden durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) berufen. Das Beamtenverhältnis unterliegt damit Regelungen, die sich deutlich vom Arbeitsrecht unterscheiden.
Wir sind hier gerne Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das öffentliche Dienstrecht, Beamtenrecht und dem Recht der Personalvertretung.
Gerne beraten wir Sie:
- Einstellung, Ernennung und Übernahme in das Beamtenverhältnis
- Besoldung
- Auswahlentscheidungen
- Konkurrentenstreitverfahren
- Disziplinarverfahren und Disziplinarklagen
- Mobbing im Beamtenverhältnis
- Beurteilung von Dienstfähigkeit
- Personalvertretung
- Dienstunfähigkeit
- vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
- Umsetzung und Abordnung
Sie benötigen Hilfe? Ganz gleich, ob es um eine kostenlose Ersteinschätzung geht, eine Online-Beratung oder um einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.