Anstellungsvertrag
für Führungskräfte
Sie sind Führungskraft, stehen kurz vor der Einstellung und haben Ihren neuen Arbeitsvertrag erhalten? Sie möchten ihn noch einmal überprüfen lassen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem unserer Experten.
Hintergründe zur Einstellung von Führungskräften
Die Anstellung von Führungskräften ist häufig ein längerfristiger Prozess. Führungskräfte werden von Personalvermittlern (Headhuntern) angesprochen, für eine geeignete Position vorgeschlagen oder im eigenen Unternehmen entwickelt und ausgebildet. Um diese wichtige Aufgabe zu übernehmen, werden viele Gespräche geführt, ob die Kandidaten sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sind, den Job zu übernehmen. In diesen Gesprächen werden oft auch schon die Modalitäten der Zusammenarbeit besprochen.
Der Arbeitsvertrag ist dabei der wichtigste Baustein zu Beginn einer gemeinsamen Zusammenarbeit. Leider wird ihm bei der Unterzeichnung oft wenig Aufmerksamkeit geschenkt, so dass es später – während des Arbeitsverhältnisses – häufig zu Konflikten über die Auslegung des Vereinbarten kommt.
Wir erleben oft, dass das, was im Vorstellungsgespräch versprochen und vereinbart wurde, im Arbeitsvertrag nicht mehr oder nur noch verklausuliert steht. Im Streitfall muss dies dann interpretiert werden – und oft kann sich niemand mehr an das Besprochene erinnern oder die betreffende Person hat das Unternehmen bereits verlassen.
Der Anstellungsvertrag als wichtiger Baustein
Deshalb ist es wichtig, sich bei der Einstellung ausreichend Zeit für den Arbeitsvertrag und dessen Verhandlung zu nehmen. Das erspart später unnötige Streitigkeiten. Oft geht es um finanzielle Fragen. Aber auch andere Dinge wie Prokura, Kündigungsfristen und Zusatzleistungen wie Dienstwagen und mobiles Arbeiten sollten bedacht werden.
Gerade Arbeitszeiten, Vergütung und Sonderleistungen wie Tantiemen, Provisionen und Boni müssen umfassend und klar geregelt sein. Andernfalls kommt es früher oder später zu Streitigkeiten. Bei der Erstellung oder Überprüfung eines Anstellungsvertrages als Führungskraft sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
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