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Hintergründe zur Einstellung von Führungskräften

Die Anstellung von Führungskräften ist oft ein längerfristiger Prozess. Führungskräfte werden von Personalvermittlern (Headhunter) angesprochen bzw. für eine geeignete Stelle vorgeschlagen oder sind im eigenen Unternehmen gewachsen und ausgebildet. Um die wichtige Aufgabe zu übernehmen, werden viele Gespräche geführt, ob der/die Kandidat:in sowohl fachlich als auch persönlich geeignet ist, den Job zu übernehmen. In diesen Gesprächen werden vielfach auch schon Modalitäten einer Zusammenarbeit besprochen.

Der Anstellungsvertrag ist dabei der wichtigste Baustein am Beginn einer gemeinsamen Zusammenarbeit. Leider wird ihm oft bei Unterzeichnung wenig Aufmerksamkeit geschenkt, so dass es häufig später – während des Arbeitsverhältnisses – zu Konflikten über die Auslegung des Vereinbarten kommt.

Wir erleben oft, dass das, was in Bewerbungsgesprächen versprochen und vereinbart wird, sich nicht mehr in dem Arbeitsvertrag oder nur verklausuliert wiederfindet. Bei Streitigkeiten muss das dann ausgelegt werden – und oftmals erinnert sich keiner, was besprochen wurde oder die entsprechende Person hat das Unternehmen schon verlassen.

Deswegen ist es wichtig, im Einstellungsprozess ausreichend Zeit für den Anstellungsvertrag und die Ausverhandlung des Anstellungsvertrages zu stecken. Das erspart später unnötige Streitigkeiten. Oft geht es um finanzielle Fragen. Aber man sollte auch andere Dinge berücksichtigen wir Prokura, Kündigungsfristen, sowie Zusatzleistungen wie Dienstwagen und mobiles Arbeiten.

Gerade bei Arbeitszeiten, Arbeitsentgelt und Sonderleistungen, wie Tantieme, Provisionen und Boni bedarf es einer umfassenden und klaren Regelung. Andernfalls kommt es früher oder später zu Streitigkeiten. Bei der Erstellung oder Überprüfung eines Anstellungsvertrages als Führungskraft sollten Sie auf fachkundige Hilfe zurückgreifen. Wir unterstützen Sie gerne. Buchen Sie hier unkompliziert einen Termin.

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