Einstellung und Verbeamtung
für Beamte & öffentlicher Dienst
Sie werden Beamter? Herzlichen Glückwunsch zu dieser Entscheidung! Bei der Einstellung – aber auch bei der Verbeamtung – sind viele Hürden zu überwinden. Im Beamtenrecht beginnen die Probleme oft schon vor der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten (zunächst auf Widerruf oder auf Probe) und dann bei der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Eine Verbeamtung bringt Vorteile, aber …
Die Verbeamtung bringt viele Privilegien mit sich, aber Beamte unterliegen auch zahlreichen Vorschriften und einem eigenen Regelwerk, an das sie sich anpassen müssen. Gehorsam gegenüber dem Dienstherrn ist gefragt, so kommt es zu einer geringeren Flexibilität bei der Ausübung der Tätigkeit. Vom Dienstherrn übertragene Aufgaben müssen genau so übernommen werden. Als Beamter stehen Sie voll und ganz im Dienst des Dienstherrn.
Es ist ratsam, sich bereits vor Beginn der angestrebten Laufbahnausbildung mit den wichtigsten Regelungen des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vertraut zu machen. Dazu gehören unter anderem das Streikverbot oder die Erschwerung des Dienststellenwechsels, was viele Beamte als großen Nachteil empfinden.
Früher hieß es „einmal Beamter, immer Beamter“, was heute so nicht mehr gilt. Das Beamtenverhältnis ist zwar grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt, doch viele Anwärter setzen es gleich mit der Annahme, dass Beamte unkündbar sind. Beamte können sehr wohl auch entlassen werden.
Wir beraten Sie rund um die Verbeamtung, wie zum Beispiel:
- Einstellungshöchstgrenzen
- Altersgrenzen
- Übernahmeprobleme wegen Krankheit
Aber auch Fragen der Dienstunfähigkeit und Pensionierung sind wesentliche Bereiche, in denen Sie eine professionelle Unterstützung brauchen:
- Untersuchungsanordnungen
- Unfallmeldungen
- Dienstunfähigkeit
- Kündigung
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Machen Sie am besten sofort einen Termin aus.