Checkliste Aufhebungsvertrag

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Der Alptraum eines jeden Arbeitnehmers: man wird in ein Besprechungszimmer gerufen, erhält aus heiterem Himmel Kritik an der eigenen Arbeitsleistung und auf dem Tisch liegt schon der Aufhebungsvertrag. Als Arbeitnehmer steht man plötzlich vor der Frage: Aufhebungsvertrag erhalten, was soll ich jetzt tun? 

Welche Fehler man bei der Verhandlung nicht machen sollte, besprechen wir hier.  

Wie sollte ich auf einen Aufhebungsvertrag reagieren? 

Zunächst einmal ist es wichtig in oben beschriebener Situation Ruhe zu bewahren und nichts ungeprüft zu unterschreiben! Das ist wichtig! Denn ein unterschriebener Vertrag kann nicht widerrufen werden. Gib auf keinen Fall dem eventuellen Druck deines Arbeitgebers nach. Druck ist fast immer ein Indiz für ein schlechtes Angebot.  

Eine erste Reaktion kann so aussehen: Sag deinem Arbeitgeber: “Entschuldigung das muss ich erst einmal prüfen lassen, da ich mich in rechtlichen Dingen nicht so gut auskenne.“, das ist vollkommen in Ordnung. Lass dich dann rechtlich beraten.  

Geht die Initiative für den Aufhebungsvertrag von deinem Arbeitgeber aus, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen die Kosten für eine anwaltliche Beratung. 

Rechtliche Situation bewerten

Anschließend sollten Sie ihre eigene rechtliche Situation betrachten und versuchen zu bewerten: Warum will sich der Arbeitgeber von Ihnen trennen? Will er Ihnen den Aufhebungsvertrag nur deswegen anbieten, weil er Sie anderweitig nicht loswird? Wie lang sind die Kündigungsfristen in ihrem Fall? Ggf. Versucht er mit dem Aufhebungsvertrag diese Fristen zu unterlaufen. Alle diese Fragen sind wichtig für Ihren Ausgangspunkt in die Verhandlungen. 

Wann wird der Arbeitsvertrag beendet?

Im Gegensatz zur Kündigung, wo die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, ist das Beendigungsdatum beim Aufhebungsvertrag Verhandlungssache. Es kann frei vereinbart werden. 

Aber Kündigungsfristen sind letztendlich Geld, in Gestalt des Lohns, der noch gezahlt werden muss. Achte also darauf, dass die Zeit zwischen Abschluss des Aufhebungsvertrages und Beendigungsdatum mindestens der Kündigungsfrist entspricht. Solltest du selbst ein Interesse an der vorzeitigen Beendigung haben, achte darauf, dass die gesparten Lohnkosten an dich weitergegeben werden.  

In jedem Fall solltest du ein „krummes“ Datum vermeiden, denn das wirft unangenehme Fragen auf. Der Vertrag sollte zum 15. oder besser noch zum Monatsende enden.

Werde ich von der Arbeit freigestellt?

Oftmals haben Arbeitgeber nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages kein Interesse mehr an der Erbringung der Arbeitsleistung. Freistellungen bis zur Beeidigung des Vertrages kommen deswegen häufig vor. Das kann entscheidend sein etwa bei der Suche nach einer neuen Stelle. Überleg dir also, was für deine Situation am besten wäre.

Wie ist mit Resturlaub zu verfahren?

Es gibt hier zwei verschiedene Möglichkeiten: entweder kann die Freistellung unter Anrechnung der offenen Urlaubsansprüche gewährt werden. Dann wird also der Urlaub „in Natur“ gewährt. Oder der Urlaub wird abgegolten mit Geld. Dann erhältst du Geld statt des tatsächlichen Urlaubs. Das führt allerdings dazu, dass sie zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit für die Dauer dieser Tage kein Arbeitslosengeld erhalten.  

Achte bei der Berechnung der Urlaubstage genau auf ihr Beendigungsdatum. Viele Arbeitnehmer verrechnen sich dabei zu ihren Ungunsten. Auch das sollte man von einem Experten prüfen lassen. 

Wie ist mit Restarbeiten zu verfahren?

Manchmal kommt es im Nachhinein zu Streitigkeiten darüber, ob der Arbeitnehmende alle seine Aufgaben korrekt erledigt hat. In der alltäglichen Hektik wir der Übergang für den Nachfolger oftmals nicht genau dokumentiert, was hinterher dann zu Problemen bei der Einarbeitung führt.  

Um das zu vermeiden, solltest du im Aufhebungsvertrag genau dokumentieren, wann und wie dein Aufgabenbereich übergeben wird. 

Wie ist das mit der Sperrzeit?

In der Regel bekommen Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld aufgebrummt. Dieses Schicksal droht auch beim Aufhebungsvertrag, denn auch hier wurde das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet. Deswegen raten wir grundsätzlich von einem Aufhebungsvertrag ab. Wenn er aber für dich lukrativ ist, dann unterstützen wir dich gerne bei den Verhandlungen.   

Eine Sperrzeit kann man vermeiden, wenn im Aufhebungsvertrag eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht gestellt wird, die dann zu beachtende Kündigungsfrist nicht unterschritten wird und die Abfindung nicht höher ist als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. 

Erhalte ich ein Zeugnis? Was ist eigentlich der Austrittsgrund beim Aufhebungsvertrag?

Meistens enthalten Aufhebungsverträge nur die Vorgabe ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Das ist zu ungenau und beschreibt nur die ohnehin bestehende gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. Du solltest besser eine bestimmte Zeugnisnote aushandeln oder dich gleich auf den Text des Zeugnisses einigen.  

Und zu guter Letzt sollte sich keine unangebrachten Hinweise auf den Grund deines Ausscheidens im Vertrag verstecken. Bei Pflichtverstößen im Arbeitsverhältnis droht wieder die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.

Bekomme ich beim Aufhebungsvertrag eine Abfindung?

Für den Arbeitgeber ist der Aufhebungsvertrag von Vorteil, weil er den Kündigungsschutz umgehen kann, den eine Kündigung mit sich brächte. Im Gegenzug sollte er zur Zahlung einer Abfindung bereit sein.  

Üblicherweise umfasst eine Abfindung mindestens ein halbes bis zu einem vollen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Sie kann bei entsprechendem Verhandlungsgeschick aber auch höher ausfallen. Dabei kommt es auch darauf an, welche Erfolgsaussichten eine Kündigung in ihrem Fall gehabt hätte.  

Auch hier gilt es sich von einem Experten im Arbeitsrecht beraten zu lassen. Das ist oftmals günstiger als wegen der eigenen Fehleinschätzung eine viel zu geringe Abfindung zu erhalten. Und nochmal als Erinnerung den Vertrag kann man nicht widerrufen und nur in Ausnahmefällen anfechten.  

Fazit 

Das Thema Aufhebungsvertrag beschäftigt uns seit langem intensiv. Während die Kündigungen nach den Statistiken zurück gehen, werden mehr Aufhebungsverträge abgeschlossen. Aber ist das günstig für Dich als Arbeitnehmer? Jein – es kommt drauf an, sagt der Jurist. Wichtig ist, dass man nicht in Panik verfällt und sich ganz ruhig damit beschäftigt. Ein Aufhebungsvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn Du JA sagst – eine Kündigung kann auch gegen Deinen Willen ausgesprochen werden. Also schau genau hin, bevor Du JA sagst und den Aufhebungsvertrag unterschreibst. 

Der wichtigste Tipp, ist: Lass dich auf jeden Fall vom einem Experten beraten! Ein Aufhebungsvertrag kann viele Fallstricke beinhalten, die du selbst vielleicht gar nicht erkennst. Und genau dafür gibt es Experten, die dir helfen können aus der Situation das Beste für dich herauszuschlagen. 

Wenn Sie auch einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, lassen Sie sich von uns beraten. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe oder die Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung– mit nur wenigen Klicks sind wir bundesweit für sie erreichbar. Also zögern Sie nicht und melden sich bei uns! 

Melden Sie sich – wir kümmern uns! 

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Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
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