Kündigung trotz Beschäftigung von Leiharbeitnehmern?

Betriebsbedingte Kündigung trotz Beschäftigung von Leiharbeitnehmern?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Darf ich als Festangestellter gekündigt werden, wenn mein Arbeitgeber noch Leiharbeitnehmer beschäftigt?

Das Landesarbeitsgericht Köln beschäftige sich in seiner jüngsten Entscheidung mit der Frage der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, trotz Beschäftigung von Leiharbeitnehmer. In einem Betrieb eines Automobilzulieferers waren etwa 100 Stammmitarbeiter und rund 8 Leiharbeitnehmer: innen beschäftigt. Der Arbeitgeber entschied sich sodann, trotz Widerspruch des Betriebsrats mehreren Stammmitarbeiter betriebsbedingt zu kündigen. Diese gingen dagegen gerichtlich vor und bekamen sowohl in erster als auch in zweiter Instanz Recht.

Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten

Beide Gerichte verfolgten die Auffassung, dass keine betriebsbedingten Gründe vorlägen und die Kündigungen folglich rechtswidrig seien. Der Arbeitgeber sei gehalten im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu prüfen, ob noch alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen würden. Da der Arbeitgeber sich weiterhin Leiharbeitnehmer bediente hätte es im vorliegenden Fall auch noch alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die Stammmitarbeiter gegeben. Der Arbeitgeber hätte zunächst an den Leiharbeitnehmer sparen müssen, bevor er der Stammbelegschaft betriebsbedingt hätte kündigen können.

Zieht der Arbeitgeber das Instrument der betriebsbedingten Kündigung in Betracht, ist er verpflichtet eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorzunehmen. Diese beruht auf Faktoren wie u.A. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten oder Schwerbehinderung. Darüber hinaus muss er prüfen, ob es nicht möglicherweise in einem seiner anderen Betriebe oder einer anderen Abteilung freie Arbeitsplätze gibt. Dies wäre u.A. der Fall, wenn der Arbeitgeber noch Leiharbeitnehmer: innen beschäftigt.
Sollten Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben lohnt es sich dementsprechend oftmals diese durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Nutzen Sie das Wissen unseres Expertenteams und buchen Sie direkt einen Termin!

(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 02.09.2020, AZ 5 Sa 14/20).

Kategorie

Kündigung
27. November 2020

Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
Tel.: +49(0)69-2097378-0
Fax.: +49(0)69-2097378-10
frankfurt@law-uniq.com

linkedin-icon Xing twitter

Das könnte Sie auch interessieren

Sexuelle Belästigung auf der Weihnachtsfeier

Sexuelle Belästigung auf der Weihnachtsfeier

In den letzten Jahren haben sich die Gerichte vermehrt mit sexueller Belästigung zu tun gehabt. Und diese Flut scheint noch immer nicht abebben zu wollen. Auch dieser Fall zeigt, das mittlerweile kein Pardon mehr gezeigt wird. Was früher „normales“ Verhalten gegenüber...

mehr lesen