Fußball während der Arbeit – ist das erlaubt?

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Fußball während der Arbeit?? Für Fußballfans geht es auch diesen Sommer auf dem Platz wieder heiß her: ab dem 20. Juli kämpfen die Frauen um den Weltmeistertitel im fernen Australien. Dann ist wieder – Ausnahmezustand in Deutschland! Die meisten Spiele finden leider in der Regel während der Arbeitszeit statt – wie Sie damit am besten umgehen – lesen Sie hier bei uns.

Aber wie ist das eigentlich mit Fußball während der Arbeit? Was passiert, wenn ich mich erwischen lasse? 

Auch während WM und EM ist Arbeitszeit Arbeitszeit, da wird nun mal in den allermeisten Berufen kein Fußball geschaut. Ist der Chef oder die Chefin also nicht selbst ein großer Fan und hat eine Möglichkeit geschaffen die Spiele an der Arbeit zu schauen – ist das ein arbeitsrechtliches Foul und kann Konsequenzen haben. Die gelbe Karte (Abmahnung) oder rote Karte (Kündigung) sind schnell gezogen.  

Es wird wohl niemandem gekündigt, der den dienstlichen Internetzugang das ein oder andere Mal auch privat nutzt, aber 90 Minuten ein komplettes Spiel zu streamen geht wohl zu weit. Also lieber zwischendurch schnell den Spielstand checken und Daumen drücken aber das Spiel nur am heimischen Fernseher anschauen (LAG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009, Az: 6 TaBV 33/09).  

Die Auswirkungen, die es haben kann, auch wenn man „nur ein bisschen schaut“ sind fatal. Das Arbeitsgericht Köln (ArbG Köln, Urteil vom 28.08.2017, Az: 20 Ca 7940/16) entscheid, dass die Abmahnung, die ein Ford- Arbeiter erhielt, nachdem er Ausschnitte eines Spiels anschaute, die maximal zwei Minuten lag waren, rechtmäßig sei. Er habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und eine Abmahnung läge daher im Ermessen des Arbeitgebers.  

Und wie ist das mit Übertragungen im Radio – kann ich mir die anhören?  

Das Radio hören ist in vielen Betrieben akzeptiert. Aber auch hierüber hatten Gerichte bereits zu entscheiden (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. Januar 1986, Az: 1 ABR 75/83) und es ist wie immer in der Juristerei: es kommt auf den Einzelfall an. Das Radiohören darf nicht von der Arbeit abhalten und ob das der Fall ist, ist dann eben Ansichtssache. Wenn das Radiohören gestattet ist, reden wir meistens von Musik und eben keine Berichterstattungen, die deutlich mehr Aufmerksamkeit verlangen. Insofern wäre auch ein gebanntes Zuhören am Radio ein Verstoß gegen die Arbeitspflicht und kann abgemahnt werden  

Fußball während der Arbeit – aber während der Pause – da kann ich zuschauen, oder? 

In der Pause ist es jedem selbst überlassen, was er treibt. Aber nicht vergessen die Lage der Pausenzeiten wird vom Arbeitgeber bestimmt auch hier sollte man daher unbedingt das Gespräch suchen und sich absichern.  

Aber bei der letzten WM/EM konnte ich Fußball während der Arbeit schauen?!

Wenn Arbeitnehmer immer wieder dieselben Vergünstigungen erhalten haben und daher darauf vertrauen können, dass ihnen diese Vergünstigungen auch künftig gewährt werden, spricht man von einer betrieblichen Übung. 

Aber hier eindeutig nachzuweisen, worauf die Entscheidungen in den Vorjahren basierte dürfte schwer werden. Daher empfiehlt sich auch hier das Thema offen anzugehen und auf den Arbeitgeber zuzugehen. Dadurch, dass Fußballmeisterschaften nicht regelmäßig stattfinden – und es immer Besonderheiten gibt – darf man nicht von einer Regelmäßigkeit ausgehen. Also: klare Regel einfordern statt hinterher Stress haben.  

Oder noch besser krank machen und dann zum public viewing? 

Da muss man sich nicht näher im Arbeitsrecht auskennen – nein das ist natürlich keine Option, sondern Betrug! Und das kommt oft schneller ans Licht als man denkt, etwa wenn Kollegen oder gar der Chef selbst vor Ort sind.  

Es ist schon richtig, dass man krankgeschrieben nicht nur zuhause sitzen muss. Man darf raus gehen, solange die Genesung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Auch ist die Teilnahme noch kein Beweis für die Arbeitsfähigkeit – aber die meisten Arbeitgeber werden es doch so interpretieren und dann ist Ärger nicht weit! 

Besonders schlecht ist es erst um Freistellung zu bitten und nach der Absage dann anzudeuten, dann stattdessen krank zu machen. Hier sind die Gerichte auch überwiegend humorlos und winken eine (fristlose) Kündigung durch. Also – Achtung vor der roten Karte! 

Aufgepasst Betriebsrat!

Der Betriebsrat hat das Recht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Verteilung der täglichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Von diesem Recht sind auch Pausen erfasst. Man könnte also dem Arbeitgeber eine Umverteilung der Arbeitszeit vorschlagen, damit an einem bestimmten Tag ein Spiel mitverfolgt werden kann.  

Fazit – Fußball während der Arbeit

Am Ende gilt Vorsicht ist besser als Nachsicht und Kommunikation und offene Gespräche haben noch nie geschadet. Einfach vorher mit dem Vorgesetzten absprechen. Geht man in Eigenregie vor, riskiert man eine Abmahnung, passiert es wiederholt und man ist vorbelastet, auch die Kündigung.  

Bei diesen aber auch allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen – stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht den Kontakt aufzunehmen! 

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Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
Tel.: +49(0)69-2097378-0
Fax.: +49(0)69-2097378-10
frankfurt@law-uniq.com

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