Die Sache mit dem Weihnachtsgeld

Bekomme ich Weihnachtsgeld oder nicht? Und wenn ich keins bekomme, habe ich einen Anspruch darauf? Antworten auf alle diese Fragen und noch viele mehr, bekommen Sie in diesem Artikel.

Das Problem mit dem Weihnachtsgeld ist, ähnlich wie beim Urlaubsgeld, dass weder die Höhe noch der Zahlungszeitpunkt, geschweige denn der Umstand, ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, gesetzlich geregelt sind.

Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt, was der Arbeitgeber an die Arbeitnehmenden zahlt. Es handelt sich meistens um eine freiwillige Sonderzahlung vom Arbeitgeber. Das heißt Sie haben in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Etwas anderes gilt nur, wenn etwa ein einschlägiger Tarif- oder Arbeitsvertrag Ihnen ausdrücklichen einen solchen Anspruch auf Weihnachtsgeld verleiht.

Insgesamt erhalten ca. 53 Prozent der Arbeitnehmenden eine solche Sonderzahlung. Also mehr als jeder zweite Beschäftigte kann sich auf Weihnachtsgeld freuen. Dabei ergeben sich erhebliche Unterschiede zwischen Branchen und Regionen.

Wann gibt es Weihnachtsgeld?

Die Auszahlung des Weihnachtsgelds erfolgt häufig mit dem Novembergehalt Ende November oder Anfang Dezember. Aber das ist wie alles andere verhandelbar. Je nach dem, was in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung zahlt, ist auch der Auszahlungszeitpunkt von ihm gewählt. Auch hier gibt es keinen Anspruch auf einen festen Termin.

Wie viel Geld kann ich am Jahresende erwarten?

Da es sich um eine freiwillige Sonderzahlung handelt, hängt das ganz vom Arbeitgeber ab. Tarifbeschäftigte können in diesem Jahr mit einer etwas höheren Summe rechnen. Oft werden anstatt pauschaler Beträge ein prozentualer Betrag des Monatsentgelts berechnet. Dieser kann zwischen einem halben und einem ganzen Monatsgehalt liegen.

Einige Arbeitgeber versuchen derzeit anstatt eines Weihnachtsgeldes die Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen. Sie tarnen diese wiederum als Weihnachtsgeld. Die Inflationsausgleichsprämie ist ebenfalls eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Sie wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Sie ist Teil des dritten Entlastungspakets des Bundes. Derzeit scheint dies eine beliebte Möglichkeit zu sein, Kosten zu sparen. Aber Vorsicht – von dieser Praxis ist dringend abzuraten!

Und wie ist das mit der Steuer?

Das Weihnachtsgeld muss versteuert werden. Das bedeutet, dass Sie in diesem Monat mit höheren Abzügen bei Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer rechnen müssen.

Ist das eine betriebliche Übung?

Aber es gibt eben doch eine Möglichkeit eines Anspruchs auf das Weihnachtsgeld und das ist die betriebliche Übung. Aber was ist das eigentlich? Eine betriebliche Übung entsteht durch die vorbehaltslose Wiederholung einer bestimmten Verhaltensweise also etwa Zahlungen durch den Arbeitgeber.

Das ist nichts anderes als ein Vertragsangebot, das dann vom Arbeitnehmer durch die Annahme der Leistung, hier also des Geldes, angenommen wird. Und durch die Wiederholung dieser Verhaltensweise entwickelt der Arbeitnehmer die Erwartung, dass sie sich auch weiter wiederholen wird. Dann entsteht ein Anspruch, der nun vom Arbeitnehmenden auch eingeklagt werden kann. Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre angenommen das in Bezug auf die Zahlung von Weihnachtsgeld diese zur Begründung der betrieblichen Übung dreimal in Folge gezahlt werden muss (vgl. BAG Urteil vom 13.05.2015, Az: 10 AZR 266/14). 

Bespiel: Erika hat in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts bekommen. Der Arbeitgeber hat auch keinen Vorbehalt gemacht, so dass sie davon ausgeht, dass sie das jetzt jedes Weihnachten bekommt.

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: den Freiwilligkeitsvorbehalt. Er muss also ausdrücklich erklären, dass die Zahlung freiwillig erfolgt. Dann entsteht auch nach drei Jahren keine betriebliche Übung. Das kann etwa so aussehen: „Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.“ Also Achtung: viele Arbeitgeber drucken das mit auf die Lohnabrechnung. Bitte schauen Sie genau nach, ob nicht ein solcher Vorbehalt ausgesprochen wurde.

Fazit zum Weihnachtsgeld

Hoffentlich konnten wir hier einige ihrer Fragen beantworten. Auch wenn das beim Thema Weihnachtsgeld pauschal sehr schwierig zu beantworten ist. Der beste Tipp den wir geben können ist der: es kommt auf den Einzelfall an, schauen Sie für die richtige Antwort auf Ihre Fragen in den eigenen Arbeitsvertrag.

Wenn Sie daher weitere Fragen zu ihrem Weihnachtsgeld oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen haben, lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Nutzen Sie dazu unsere Online- Terminvergabe oder die Möglichkeit zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator
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