Mit dieser Frage hat sich jüngst das Arbeitsgericht Köln auseinandergesetzt. Das zuständige Gesundheitsamt ordnete gegenüber einem Arbeitnehmer eine häusliche Quarantäne an, nachdem der Bruder seiner Freundin positiv getestet wurde. Hierüber informierte er seinen Arbeitgeber. Dieser hatte jedoch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Äußerungen des Arbeitnehmers und verlangte eine schriftliche Bestätigung. Diese war jedoch aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter nicht so schnell zu beschaffen, so dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schließlich kündigte.
Das Arbeitsgericht Köln sah hierin einen sittenwidrigen Kündigungsgrund und erklärte die Kündigung für rechtswidrig. Ausschlaggebend war im vorliegenden Fall, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar war, da es sich um einen sogenannten Kleinbetrieb handelte. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts habe der Arbeitnehmer sich nur an die ihm auferlegte Quarantäne Anordnung gehalten. Dies könne nicht zu einer Kündigung führen.
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ArbG Köln, Urteil v. 15.04.2021, 8 Ca 7334/20