Kosten der anwaltlichen Beratung

Wir stehen für transparente Kosten

Es heißt, dass der Gang zum Anwalt teuer sei. Das können wir so nicht bestätigen. Wir bieten mit unserer kostenlosen Kurzeinschätzung in einem maximal 10-minütigen Telefonat eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit an, ob es sich überhaupt lohnt, einen Rechtsstreit zu führen.

Darüber hinaus bieten wir aber auch eine kostenpflichtige anwaltliche Erstberatung an. In dem Erstberatungsgespräch wird Ihr Anliegen ausführlich besprochen und die Sach- und Rechtslage durch die Prüfung erforderlicher Unterlagen bewertet. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, wie sinnvoll weiter vorgegangen werden kann. Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich auf 190 EUR zzgl. MwSt. gedeckelt.

Die Kosten einer Erstberatung liegen für Verbraucher bei maximal 190 EUR zzgl. MwSt.

Sie erhalten bei LAW UNIQ Arbeitsrecht eine Top-Beratung. Wir haben uns auf das Arbeitsrecht und Beamtenrecht spezialisiert. Diese Spezialisierung wird durch regelmäßige Fortbildungen, sowie Fachaufsätzen und Vorträgen unterstrichen. Wenn Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Frage an uns wenden, wollen Sie ein Spitzen-Team an Ihrer Seite haben, denn es geht für Sie um etwas. Das ist selbstverständlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden. Wir legen viel Wert darauf, dass wir mit den Kosten transparent umgehen, damit Sie nicht von unerwarteten Kosten überrascht werden.

Kosten für die Online-Beratung

Die Kosten für die Online-Beratung unterscheiden sich nicht von den Erstberatungskosten. Auch hier ist die Erstberatung für Verbraucher auf 190 EUR zzgl. MwSt. gedeckelt. Hinzu kommen können noch bis zu 20 EUR zzgl. MwSt. (sogenannte Kommunikationspauschale). In der Online-Beratung prüfen wir Ihre Unterlagen, bewerten die Rechtslage und überlegen eine gemeinsame Strategie für die nächsten Schritte.

Bitte beachten Sie, wenn einen Online-Termin buchen: sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen Termin rechtzeitig ab. Ein nicht abgesagter Termin führt zu Kosten in der Kanzlei, die wir Ihnen mit einer Pauschale von 49,00 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung stellen müssen (Ausfallhonorar). Wir weisen hierauf ausdrücklich noch einmal in der Terminbestätigung hin. Beachten Sie bitte, dass Sie mit einem nicht abgesagten Termin verhindern, dass andere Rechtssuchende zeitnah einen Termin buchen können. Es ist also eine Frage des Respekts und der Rücksichtnahme, einen Termin abzusagen, wenn Sie ihn erkennbar nicht wahrnehmen können. Selbstverständlich bieten wir Ihnen gerne einen zeitnahen Termin zu einem anderen Zeitpunkt an, falls Sie einen gebuchten Termin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen können.

Stundenhonorar

Üblicherweise berechnet LAW UNIQ Arbeitsrecht die Tätigkeit mit einem Stundensatz, der minutengenau abgerechnet wird. Das führt zu einer transparenten Übersicht in Ihrem Rechtsfall. Im Rahmen der Erstberatung erläutern wir Ihnen gerne das Gebührenmodell sowie den Stundensatz, damit Sie auch hier einen genauen Überblick über mögliche Kosten haben.

Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht vor allem für die gerichtliche Vertretung gesetzliche Gebühren vor. Rechtsanwälte sind aufgrund ihrer Berufsordnung verpflichtet, diese Kosten nicht zu unterschreiten. Diese Kosten können transparent mit einem Kostenrechner (Anwaltverein) berechnet werden. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch von uns eine vorläufige Kostenberechnung über die voraussichtlich maximal anfallenden Rechtsanwaltskosten. Die ist eine Kosteneinschätzung, um Ihnen auch hier einen guten Überblick zu verschaffen.

Rechtsschutzversicherungen

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden – je nach Umfang des Versicherungsvertrages – die Kosten für die Tätigkeit von LAW UNIQ Arbeitsrecht übernommen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Leistungen der Rechtsschutzversicherungen können wir Ihnen keine Auskünfte darüber geben, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Sinnvollerweise klären Sie die Kostendeckung vorab mit Ihrer Versicherung. Leider haben wir in den letzten Monaten und Jahren erleben müssen, dass Deckungsanfragen zum Teil sehr schleppend  – unabhängig von den Versicherungsgesellschaften  – bearbeitet werden. Das kann dazu führen, dass zunächst Unsicherheit herrscht, ob die Versicherung unsere Kosten übernimmt. 

Wir empfehlen daher, selbst bei der telefonischen Hotline der jeweiligen Rechtsschutzversicherung anzurufen und um eine Deckung anzufragen, da dies für den Versicherungsnehmer schneller umgesetzt wird, als wenn dies durch ein Rechtsanwaltsbüro angefragt wird. Fragen Sie uns bitte nicht, warum das so ist. Leider ist das eine Erkenntnis, die wir in den vergangenen Monaten ziehen mussten.  

Darüber hinaus neigen Versicherungen derzeit zu vielen Rückfragen, was ebenfalls zu Verzögerungen führt. Wichtig ist für uns daher, dass Sie uns alle Informationen hinsichtlich des Versicherungsvertrages übergeben, damit diese Rückfragen so weit wie möglich minimiert werden können. 

Was tun, wenn die Versicherung den Versicherungsschutz verweigert. 

Leider sind die Produktpaletten der Rechtsschutzversicherungen indessen so umfangreich geworden, dass die Versicherungsverträge genau geprüft werden müssen, ob der betreffende Fall tatsächlich von der Versicherung abgedeckt ist. Gerade kostenintensive Verfahren werden gerne ausgeschlossen. Darüber hinaus werden Verfahren ausgeschlossen, in denen ein schuldhaftes Fehlverhalten Auslöser des Verfahrens ist. Das kann dazu führen, dass kein Versicherungsschutz gewährt wird. 

Sollte der Fall zwar vom Versicherungsvertrag abgedeckt sein und trotzdem die Deckung verweigert werden, kann man sich an den Ombudsmann der Rechtsschutzversicherungen wenden, der eine unabhängige Prüfung vornimmt. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir alle Tätigkeiten, die über die erste unproblematische Anfrage des Deckungsschutzes für Rechtsschutzversicherungen hinausgehen, zusätzlich in Rechnung stellen müssen. Dies wären Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherungen trotz Beantwortung aller Rückfragen trotzdem die Deckung verweigern und gleichzeitig weitere Fragen stellen. Genau diese Fälle führen auch meistens zu Auseinandersetzungen bis hin zum Ombudsmann der Rechtsschutzversicherungen, die leider sehr zeitaufwendig und kostenintensiv sind. 

Insofern bleibt es bei der Empfehlung: Wenn die Sicherheit, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Ihren Fall übernimmt, im Vordergrund steht, so sollten Sie bitte direkt mit der Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen und uns dann die entsprechende Schadensnummer übermitteln. Hier ist erwartungsgemäß die schnellste Rückmeldung zu erreichen. 

Sollten Sie weitere Rückfragen im Hinblick auf Ihre Rechtsschutzversicherung haben, stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Uns ist wichtig, dass Ihr Fall ordnungsgemäß und für Sie so stressfrei wie möglich bearbeitet werden kann. 

Haben Sie Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu den Kosten der anwaltlichen Beratung? Dann sprechen Sie uns bitte an. Wir klären Sie gerne auf, damit Sie nicht von unerwarteten Kosten überrascht werden.