FAQ

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung nur, wenn diese inhaltlich durch die versicherten Leistungen gedeckt ist. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall die Beratungskosten übernimmt, hängt immer von Ihrer Versicherung ab. Lassen Sie sich vorab eine Deckungszusage geben oder lesen Sie im Vertragstext nach, welche Leistungen versichert sind.

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Erstberatung, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt oder angenommen werden kann (was sich oft erst nach der Beratung herausstellt), und der Verstoß in den versicherten Zeitraum fällt. Mehr zum Thema Kosten finden Sie hier.

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