Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Arbeits- und Beamtenrechts. Wenn wir über eine Erstberatung hinaus für Sie für Sie tätig werden, entstehen Ihnen weitere Kosten. Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang unserer Tätigkeit ab. Jeder Fall ist individuell und daher im Detail zu betrachten. Aber keine Sorge, Sie erhalten von uns jederzeit volle Kostentransparenz, damit Sie nicht mit überraschenden Kosten konfrontiert werden. Sollten Sie auf unseren Seiten keine Informationen finden, sprechen Sie uns bitte an. Wir erstellen Ihnen gerne eine vorläufige Kostenübersicht.
Hinweis: Anwaltskosten sind nie vollständig planbar, da der Umfang unserer Tätigkeit immer von der Gegenseite abhängt. Es kommt vor, dass sich während der Bearbeitung komplexe Nebenfragen ergeben, die vorher nicht absehbar waren.