Personalvertretungen im Luftverkehr

für Mitbestimmung

Die Arbeitsverhältnisse des fliegenden Personals unterliegen besonderen Regelungen. Hier ist es wichtig, mit Experten zusammenzuarbeiten, die das besondere Arbeitsumfeld im Flugzeug verstehen. Unsere Experten beraten seit Jahren in verschiedenen Bereichen der Luftverkehrswirtschaft sowohl Personalvertretungen, Gewerkschaften als auch Einzelpersonen (Piloten und Flugbegleiter) in speziellen arbeitsrechtlichen Fragen.

Gerade die Personalvertretungen sind in schwierigen rechtlichen Konstellationen. Da § 117 Abs. 2 BetrVG die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts für fliegerisches Personal ausschließt, sind Tarifverträge notwendig, die die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen regeln. Hier ist die Zusammenarbeit mit Experten wichtig.

Buchen Sie direkt einen Beratungstermin mit unseren Experten, die Sie gerne durch das schwierige Feld des Rechts des Personalvertretungen führen.

Unsere Leistungen für Personalvertretungen im Luftverkehr

Wir beraten und begleiten Sie in folgenden Fragen bzw. Verhandlungen:

  • Grundlegende Fragen der Arbeit als Personalvertretung
  • Beschlussfassung
  • Erläuterung der Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungs-, Informations- und Beteiligungsrechte.
  • Ordnung im Betrieb (Taschenkontrollen, Werksausweise, Parkplatznutzung, Telefon, Internet, BYOD (Bring your own device), Compliance, social media guidelines und vieles mehr …)
  • Arbeitszeit, Schichtpläne, Pausen
  • Überstunden und Kurzarbeit
  • Urlaubsplanung, Urlaubsgrundsätze
  • Arbeitnehmerüberwachung, Videoüberwachung, Tracking, Profiling, GPS-Tracking, Internetnutzung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hygieneregelungen
  • Sozialeinrichtungen, betriebliche Kantinen, Fitnessstudio, Kinderbetreuung,
  • Werks- und Betriebswohnungen
  • Betriebliche Lohngestaltung
  • Personalmaßnahmen
  • Einstellung und Kündigung
  • Beschlussverfahren
  • Einigungsstellenverfahren
  • Verhandlungen rund um Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsänderungen
  • Interessensausgleich
  • Sozialplan
  • Schulungen des Gremiums
  • Mediation bei Auseinandersetzungen im Gremium oder mit dem Arbeitgeber