FAQ

Seit Januar 2015 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Eine Mindestlohnkommission überprüft regelmäßig die Höhe des Mindestlohns.

Grundsätzlich gilt diese Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in allen Branchen und Regionen. Ausgenommen sind Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose, Personen, die ein Ehrenamt innehaben, Freiwilligendienste, Praktikanten, wenn sie ein Pflichtpraktikum aufgrund von Bestimmungen nach dem Hochschulrecht oder nach Ausbildungsordnungen absolvieren, freiwillige Praktika während Studium und Ausbildung für maximal drei Monate sowie Praktikanten in einer Einstiegsqualifizierung.

Gerade im Zusammenhang mit Niedriglohn Beschäftigung gibt es immer wieder Auseinandersetzungen rund um den Mindestlohn. Hier ist es wichtig, frühzeitig, schon bei der Vertragsgestaltung, auf die Besonderheiten des Mindestlohngesetzes Rücksicht zu nehmen.

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