FAQ

Die Beschäftigung von Menschen mit geringfügigem Arbeitsumfang (sogenannte kurzfristige Beschäftigung oder geringfügige Beschäftigung) bedarf einer Reihe von umfassenden Regelungen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Dies sind vor allen Dingen Regelung im Rahmen der Sozialversicherungspflicht als auch im Steuerrecht. Darüber hinaus sind die Arbeitnehmerrechte bei geringfügig Beschäftigten entsprechend zu berücksichtigen und einzuhalten. Hier gibt es immer wieder Streitigkeiten, die durch eine gute Beratung im Vorfeld vermieden werden können.

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