Aufhebungsvertrag und Kündigung

für Führungskräfte

Da Führungskräfte häufig – nicht immer (!) – auch leitende Angestellte sind, ist eine Trennung deutlich einfacher als bei normalen Arbeitsverhältnissen. Insofern müssen Führungskräfte immer wieder damit rechnen, dass ihnen entweder gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird.

Führungskräfte stehen oft unter enormem Druck. Unterschiedliche Interessenlagen führen dazu, dass sie neben der normalen Arbeit immer wieder in firmenpolitische Auseinandersetzungen verwickelt werden. Oft führen auch Veränderungen in der Geschäftsführung oder im Vorstand dazu, dass Führungskräfte ausgetauscht werden müssen, sei es, weil Vertraute an die Stelle gesetzt werden sollen oder, weil es menschliche Probleme gibt.

Kündigung von Führungskräften

Führungskräften werden in der Regel sehr wichtige und vertrauensvolle Aufgaben übertragen. Deshalb können Führungskräfte auch leichter gekündigt werden. Wurde eine Kündigung bisher nur angedroht und noch nicht vollzogen, sollten Sie einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Dann wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet und es kommt gar nicht erst zu einer Kündigung. Wenn Sie jetzt geschickt verhandeln – oder von einem Experten verhandeln lassen – ist Ihr Arbeitgeber vielleicht zu einer höheren Abfindung bereit, als ein Gericht bei einer Kündigungsschutzklage festsetzen würde.

Ist eine Kündigung angedroht, beraten wir Sie gerne zu den nächsten Schritten.

Aufhebungsvertrag verhandeln

Ein Aufhebungsvertrag kann für die betroffene Führungskraft tückisch sein – deshalb sollten Sie sich rechtzeitig informieren und beraten lassen. Je früher Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, desto früher können Sie auch taktisch handeln. Liegt Ihnen ein Aufhebungsvertrag vor, lassen Sie ihn unbedingt prüfen!

Aber auch die Verhandlung von Aufhebungsverträgen ist nicht zu unterschätzen. Gerade weil man selbst betroffen ist, ist man in der Verhandlung nicht objektiv genug und verliert den Überblick. Selbst Top-Verhandlern geht das in eigener Sache so.

Deshalb sollten Sie sich bei solchen Verhandlungen unbedingt begleiten lassen – unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Am besten vereinbaren Sie direkt einen Termin.