Führungskräfte stehen oft unter enormen Druck. Verschiedene Interessenslagen führen dazu, dass sie immer wieder, neben der normalen Arbeit, auch firmenpolitischen Auseinandersetzungen ausgesetzt sind. Oft führen auch Wechsel in Geschäftsführung oder Vorstand dazu, dass Führungskräfte ausgetauscht werden sollen, sei es, weil Vertraute auf die Position gesetzt werden sollen oder es menschliche Probleme gibt.
Da Führungskräfte oft – nicht immer (!) – auch leitende Angestellte sind, ist eine Trennung deutlich einfacher als im Normalarbeitsverhältnis. Insofern müssen Führungskräfte immer wieder entweder mit einer Kündigung rechnen oder dass ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird.
Aufhebungsverträge können für die betroffene Führungskraft tückisch sein – deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren und beraten lassen. Je früher Sie sich mit der Thematik auseinandersetzen, desto früher können Sie auch taktisch agieren.
Liegt Ihnen ein Aufhebungsvertrag vor, sollten Sie ihn unbedingt prüfen lassen! Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Machen Sie bitte direkt einen Termin.
Aber auch die Verhandlung von Aufhebungsverträgen sollten Sie nicht unterschätzen. Gerade weil es eine Selbstbetroffenheit gibt, ist man nicht ausreichend objektiv in einer Verhandlung und verliert dabei den Überblick. Auch Top-Verhandlern geht das in eigenen Dingen so. Deswegen sollten Sie sich unbedingt in solchen Verhandlungen begleiten lassen – unsere Verhandlungsexperten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin.