FAQ

Wer einen Aufhebungsvertrag erhält sollte zunächst Ruhe bewahren, Zeit gewinnen und nichts ungeprüft unterschreiben! Man sollte sich rechtzeitig stattdessen informieren und rechtlich beraten lassen. Nutzen Sie ihre rechtlichen Möglichkeiten, um das Beste herauszuholen. Geben Sie auf keinem Fall dem eventuellen Druck des Arbeitgebers nach, im Zweifel handelt es sich um ein schlechtes Angebot. Es gibt kein Widerrufsrecht, der Vertrag ist wirksam, wenn er unterschrieben ist. Unsere Experten beraten Sie gerne! 

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