FAQ

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern und seine Beschäftigten zu schützen. Trotzdem kommt es in der Praxis leider immer wieder vor – schätzungsweise 1,8 Millionen Arbeitnehmer sind davon betroffen. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz von Heilbehandlungskosten und Schadenersatz in Geld. Im Extremfall kann sogar eine Zurückbehaltung der eigenen Arbeitsleistung oder eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Wenden Sie sich in jedem Fall an einen Experten und lassen Sie sich individuell beraten.

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