FAQ

Es kann in einem Aufhebungsvertrag quasi alles geregelt werden.  Zum Beispiel der genaue Termin des Vertragsendes. Das ist besonders interessant, wenn man schon einen neuen Job hat und dort frühestmöglich anfangen möchte. Aber das ist nicht alles, eine mögliche Abfindung, der Umgang mit den restlichen Urlaubs- und Überstundenansprüchen und auch der Inhalt eines Arbeitszeugnisses können in einem solchen Vertrag festgelegt werden. Ferner der Umgang mit möglichen Boni- oder Provisionsansprüchen und der Umgang mit der betrieblichen Altersversorgung. Auch wenn Sie sehr gut sind beim Verhandeln – es geht um Sie selbst. Nutzen Sie zur Ihrer eigenen Sicherheit die Beratung unserer Experten

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