Es können viele weitere Punkte in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden. Zum Beispiel der genaue Termin des Vertragsendes. Das ist besonders interessant, wenn man schon einen neuen Job hat und dort frühestmöglich anfangen möchte. Aber das ist nicht alles, eine mögliche Abfindung, der Umgang mit den restlichen Urlaubs- und Überstundenansprüchen und auch der Inhalt eines Arbeitszeugnisses können in einem solchen Vertrag festgelegt werden. Es kommt also auf ihr Verhandlungsgeschick an – wenn Sie es nicht darauf anlegen wollen, lassen Sie sich rechtlich beraten.
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