FAQ

Durch den Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis beendet. Es endet einvernehmlich. Hier liegt der Unterschied zur Kündigung, denn die wird ohne die Zustimmung des Arbeitnehmenden ausgesprochen. Die Parteien sind frei in der Gestaltung dieses Aufhebungsvertrages. Darin liegt auch die Gefahr für Arbeitnehmer. Deshalb unser Rat, lassen sie sich unbedingt individuell beraten.

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