FAQ

Das Beamtenverhältnis auf Probe ist als Durchgangsstadium auf dem Weg zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit gedacht, es ist aber auch eine Zeit der Bewährung. Diese Probezeit dauert in der Regel drei Jahre, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt oder auf höchstens fünf Jahre verlängert werden.

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