Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Kündigungsarten besteht darin, dass der Arbeitgeber bei der außerordentlichen Kündigung ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers als besonders schwerwiegend ansehen und deshalb das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden kann. Bei der ordentlichen Kündigung hingegen muss der Arbeitgeber die entsprechenden Kündigungsfristen einhalten, d.h. dem Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft kündigen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen finden sich in § 622 BGB.
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