Ein Beamter auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauerhaft unfähig ist. Als dienstunfähig gilt auch, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Über das Vorliegen einer tatsächlichen Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr auf der Basis eines amtsärztlichen Gutachtens. Bei Beamten erfolgt die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt. Ein Facharzt genügt nicht.
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