Die Deutschen gelten als Urlaubs- und Reiseweltmeister. Nichtsdestotrotz gibt es umfangreiche Regelungen rund um das Thema Urlaub. So sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bzw. 24 Werktagen vor. Darüber hinaus werden in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen zusätzliche Urlaubstage gewährt. Wie mit diesen verfahren wird, wenn diese zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder betrieblicher Bedürfnisse nicht rechtzeitig genommen werden konnten, bilden immer wieder Streitigkeiten, sodass es auch hier um schnelle und zügige Unterstützung durch Experten bedarf. Wenn Sie wegen Ihrem Urlaub Streitigkeiten in ihrem Betrieb haben, wenden Sie sich gerne an uns.
FAQ
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