FAQ

Ja, heute ist es möglich, trotz chronischer Erkrankung den Beamtenstatus zu erlangen.
Das Gesetz verlangt für die Übernahme in das Beamtenverhältnis das Vorliegen der gesundheitlichen Eignung. Nach der früheren Rechtsprechung wurde diese gesundheitliche Eignung nur dann bejaht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden konnte, dass die betreffende Person nicht vorzeitig in den Ruhestand treten würde und keine längeren Krankheitszeiten zu erwarten waren. Zu einer solchen medizinischen Prognose waren die Ärztinnen und Ärzte bei chronischen Erkrankungen in der Regel nicht bereit. Die Patienten mussten daher auf den Beamtenstatus verzichten.

Diese alte Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht nun aufgegeben. Seitdem steht einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit für chronisch Kranke nichts mehr im Wege, solange die Symptome der chronischen Erkrankung soweit in den Griff zu bekommen sind, dass die Patienten ein normales Leben führen können.

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Weitere FAQs finden Sie hier in unserer Übersicht: