Ein Arbeitnehmer ist Teilzeit beschäftigt, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit kürzer ist als die betriebliche Regel Arbeitszeit für Vollzeitkräfte. Zu den Teilzeitbeschäftigten gehören auch geringfügig Beschäftigte. Wichtig ist, dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden dürfen wegen der Teilzeit.
Für die Beschäftigung von Teilzeitbeschäftigten gibt es eigenständige gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind. Dies ist nicht nur während des Arbeitsverhältnisses wichtig, sondern schon bei der Vertragsgestaltung. Wie gestaltet man den Teilzeitantrag richtig und ist vielleicht die Option der Brückenteilzeit, also einer befristeten Teilzeit sinnvoller?
Hier sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.