FAQ

Ausbildungsverhältnisse stehen unter besonderen rechtlichen Voraussetzungen. Das Berufsbildungsgesetz bildet die Grundlage hierfür. Auszubildende haben besondere Schutzrechte, insbesondere Kündigungsschutz. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Streitigkeiten im Ausbildungsverhältnis. Hierzu sieht das Gesetz vor, dass ein Schlichtungsausschuss genutzt wird, diese Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbilder beizulegen. Ziel ist es, dass die Streitigkeit in neutraler Atmosphäre und auf Augenhöhe geklärt wird.

In solchen Streitigkeiten ist es wichtig, professionell unterstützt zu werden.

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