FAQ

In einem Rechtsstaat wie Deutschland hat jeder das Recht auf anwaltliche Vertretung. Unrecht muss nicht hingenommen werden. Wer seine Anwalts- und Beratungskosten nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Achtung: Oft zahlt diese aber erst, wenn alle anderen Beratungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns nach – unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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