Grundlage für den Mutterschutz ist das Mutterschutzgesetz, das alle Schwangeren und stillenden Frauen schützt, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Darunter fallen auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Den Arbeitgeber treffen umfangreiche Schutzpflichten, die vor allen Dingen den Gesundheitsschutz betreffen. Mutter und Kind sollen durch die Arbeit nicht gefährdet werden. Darüber hinaus soll eine Weiterarbeit an ihrem bisherigen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Hierbei muss der Arbeitgeber jedoch eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, in dem er beurteilt, ob von dem Arbeitsplatz Gefahren für die Schwangere bzw. stillende Frau bzw. ihr Kind ausgehen. Auf dieser Grundlage müssen sodann Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, sofern diese erforderlich sind. Grundvoraussetzung ist, dass die betroffene Frau dem Arbeitgeber mitteilt, dass sie schwanger ist, oder stillt. Damit dieser unverzüglich die Gefährdungsbeurteilung und notwendige Schutzmaßnahmen treffen kann. Im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschutz gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Auch hier bedarf es einer rechtzeitigen und umfassenden Beratung, die wir Ihnen gerne anbieten.
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