FAQs

Beamtenrecht

Muss ich Bezüge zurückzahlen, wenn mein Dienstherr es verlangt?

Bei Nichterfüllung bestimmter Bedingungen, z. B. eines Studiums, können die Vergütungen zurückgefordert werden. Kehrt ein Bewerber innerhalb einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren zurück, kann es vorkommen, dass die Bezüge nicht zurückgefordert werden. Im konkreten Fall sollten Sie sich von unseren Experten beraten lassen.

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