FAQ

Bei Nichterfüllung bestimmter Bedingungen, z. B. eines Studiums, können die Vergütungen zurückgefordert werden. Kehrt ein Bewerber innerhalb einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren zurück, kann es vorkommen, dass die Bezüge nicht zurückgefordert werden. Im konkreten Fall sollten Sie sich von unseren Experten beraten lassen.

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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