Es kommt immer mal wieder im Arbeitsverhältnis vor, dass es zur Auseinandersetzung über die Entgeltzahlung kommt. Die Entgeltzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht. Ob das Entgelt korrekt abgerechnet wird, ist manchmal problematisch, vor allen Dingen, wenn es um Zuschläge geht, um Überstundenabrechnung oder Ähnliches. Die Ansprüche entstehen nicht nur aufgrund des Arbeitsvertrages, sie können sich auch erhöhen. Aufgrund gesetzlicher Regelung, Regelung im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer sogenannten betrieblichen Übung. Wenn es hier zu Streitigkeiten kommt, bedarf es einer guten Begleitung.
FAQ
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