FAQ

Der Status einer Schwerbehinderung ist kein Schutz vor einer Kündigung. Grundsätzlich kann auch schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen im Rahmen der geltenden Regelungen gekündigt werden. In diesem Fall bedarf die Kündigung jedoch der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Erst dann darf die Kündigung gegenüber Schwerbehinderten ausgesprochen werden. Es gibt noch einige Punkte mehr zu beachten. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, wenden Sie sich bitte an uns.

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Weitere FAQs finden Sie hier in unserer Übersicht: