Das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt. Das bedeutet aber nicht, dass Beamte nicht entlassen werden können. Zunächst kann natürlich jeder Beamte auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausscheiden. In diesen Fällen geht es häufig um den Zeitpunkt der Entlassung. Ansonsten sind die Verweigerung des Diensteides, die Dienstunfähigkeit, die Wahl in den Bundestag oder der Eintritt in den Ruhestand Gründe für die Entlassung eines Beamten. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann auch das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens sein, d.h. wenn eine schwere Pflichtverletzung vorliegt.
FAQ
Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Weitere FAQs finden Sie hier in unserer Übersicht: