Es gibt verschiedene Leihregelungen, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht haben. Dies geht entweder durch gesetzliche Vorschriften, aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder aufgrund von Regelung in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen. Das Thema Freistellung ist nicht so einfach umzusetzen – so kann beispielsweise ein Arbeitgeber ohne einschlägige Regelung ein Arbeitnehmer nicht ohne weiteres freistellen. Insofern bedarf es auch hier einer guten, umfassenden Beratung. Sinnvollerweise ist diese Beratung im Vorfeld einzuholen – dabei unterstützen wir Sie sehr gerne.
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