Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, während einer Arbeitsverhinderung, insbesondere bei Krankheit, ihr Arbeitsentgelt weitergezahlt zu bekommen. Bei gleichzeitiger Freistellung von der Arbeitspflicht. Näheres regelt vor allem das Entgeltfortzahlungsgesetz. Wichtig ist dies auch in Arbeitsverträgen bzw. in Betriebsvereinbarungen aufzunehmen. Auch hier ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen dafür zur Verfügung.
FAQ
Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Weitere FAQs finden Sie hier in unserer Übersicht: