FAQ

Dies ist nur bei vorsätzlichem, nicht aber bei fahrlässigem Handeln möglich. Wird ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt oder wird ihm die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt, so endet das Beamtenverhältnis automatisch mit der Rechtskraft des Urteils. Bei bestimmten Straftaten, z.B. Bestechlichkeit, genügt bereits eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Ansonsten kommen weitere Disziplinarmaßnahmen wie Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung in Betracht.

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