FAQ

Abmahnungen können nicht nur von kündigungsberechtigten Personen ausgesprochen werden. Berechtigt sind alle Vorgesetzten, die in Bezug auf Ihre Arbeit weisungsbefugt sind. Das heißt, sie können Ihnen Anweisungen über Ort, Zeit und Art und Weise der Arbeit geben. Wenn Sie unsicher sind, ob der oder die Vorgesetzte berechtigt sind, wenden Sie sich gerne an uns.

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