FAQs

B

Beschäftigung von Minderjährigen

Bei der Beschäftigung von Minderjährigen muss man sehr stark darauf achten, dass bei Kindern und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen eine Beschäftigung verboten ist. Von diesem Beschäftigungsverbot gibt es Ausnahmen, die es ermöglichen, eine im Rahmen von Aushilfs- oder Ferienjobs zu arbeiten. Auch hier bedarf es einer guten Beratung im Vorfeld.

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