FAQ

Einen besonderen Schutz im Arbeitsrecht genießen Menschen mit Schwerbehinderung und diejenigen, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Schwerbehindert sind Menschen, die wenigstens einen festgestellten Grad der Behinderung von 50 % haben. Die behördliche Feststellung ist insofern wichtig, weil der Mensch mit Behinderung, die entsprechende Eigenschaften nachweisen muss, was in der Regel nur mit Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis möglich ist. Ferner können Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 % und weniger als 50 % haben auf Antrag eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stellen. Hierüber entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist es wichtig, frühzeitig umfangreich beraten zu werden, um keine Nachteile zu haben. Hierzu sollten Sie sich rechtzeitig professioneller Hilfe bedienen.

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