FAQ

In der Regel bekommen Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld aufgebrummt. Dieses Schicksal droht auch beim Aufhebungsvertrag, denn auch hier wurde das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet. Deswegen raten wir grundsätzlich von einem Aufhebungsvertrag ab. Wenn er aber für Sie lukrativ ist, dann unterstützen wir Sie gerne bei den Verhandlungen. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten 

Nutzen Sie unser Online-Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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