FAQ

Aufhebungsverträge ohne Abfindung sind zwar möglich, aber sollten nicht unterzeichnet werden. Der Kündigungsschutz ist ein wichtiges Gut, das man nicht leichtfertig mit einer Unterschrift aufgeben sollte. Eine Abfindung ist reine Verhandlungssache. Es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung. Üblich sind jedoch Abfindungen im Rahmen von mindestens ein halbes bis zu einem vollen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Sie kann bei entsprechendem Verhandlungsgeschick aber auch höher ausfallen. Mit Unterstützung eines Experten können Sie das Beste für sich herausholen.  Nutzen Sie unsere Beratung!

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