FAQ

Aufhebungsverträge ohne Abfindung sind zwar möglich aber eher untypisch. Üblicherweise umfasst eine Abfindung mindestens ein halbes bis zu einem vollen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Sie kann bei entsprechendem Verhandlungsgeschick aber auch höher ausfallen. Mit Unterstützung eines Experten können Sie das Beste für sich herausholen.  

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