FAQ

Jeder Arbeitnehmer hat gem. § 109 GewO (Gewerbeordnung) bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch, ein Zeugnis zu erhalten. Es kann ein einfaches Zeugnis sein, aber der Arbeitnehmer kann auch ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, dass sich auf die Bewertung von Verhalten und Qualität der Arbeitsleistung erstrecken kann. Einen Zeugnisanspruch haben neben den Arbeitnehmern grundsätzlich auch die arbeitnehmerähnlichen Personen wie Heimarbeiter, freie Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer.

Zeugnisauseinandersetzungen kommen leider häufig vor. Man sollte sich frühzeitig professioneller Hilfe bedienen, um schnell eine gute Lösung zu erhalten.

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