FAQ

Ergreift der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen gegen einen Vorfall sexueller Belästigung, können Sie als betroffene Arbeitnehmerin oder betroffener Arbeitnehmer die Arbeit verweigern. Ihr Lohnanspruch bleibt bestehen. Dies gilt nur, wenn es notwendig ist, um sich vor weiteren Belästigungen zu schützen. Findet die Belästigung beispielsweise online statt und sind Sie ihr auch zu Hause ausgesetzt, müssen Sie weiterhin zur Arbeit erscheinen. Lassen Sie sich hier individuell beraten, denn die Grenzen zwischen erlaubter und unerlaubter Arbeitsverweigerung sind fließend. Die Gefahr einer Abmahnung oder gar Kündigung ist daher groß.

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