Arbeitsschutzbestimmungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Diese Vorschriften sind gemäß § 15 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches für alle verpflichtend, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Zweck des Arbeitsschutzes ist es, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten vor Gefahren zu schützen, die durch oder bei der Arbeit entstehen. Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat in diesem Zusammenhang eine Überwachungspflicht, aber auch ein Mitbestimmungsrecht.
Bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz, bei Arbeitsunfällen unterstützen wir Sie gerne.